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Erbrecht und Testament

Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und regelt den Anspruch der jeweiligen Erben auf den Nachlass des Verstorbenen. Die Erben werden dabei in unterschiedliche Rangordnungen eingeteilt. Zu den Erben erster Ordnung gehören z. B. neben dem Ehepartner auch die Kinder des Verstorbenen. Geschwister zählen zu Erben zweiter und Großeltern etwa zu Erben dritter Ordnung.

Möchten Sie diese Erbfolge nicht beachten, weil Sie z. B. eine besondere Person als Erben einsetzen oder jemandem etwas Spezielles vererben wollen, benötigen Sie ein Testament. Es muss von Ihnen eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Auch Datum und Ort dürfen nicht fehlen. Um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden, kann man ein notariell beglaubigtes Testament anfertigen. Das ist jedoch mit Kosten verbunden.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.